Das Thema sprengt ja den ganzen thread. Ist offensichtlich kein Wunsch an KIA, was fehlt. Es ist einigen zu viel Moderation?
Es war darauf bezogen, dass Du, oder verständlicher - irgendjemand anders - die völlig korrekte Sicht, dass das zusätlizch zum außen hörbaren Motorensound eingestellte Rückwärtsfahrgepiepe eben *nicht* gesetzlich vorgeschrieben ist, gegenüber Kia in Bezug auf eine eventuelle Abschaltmöglichkeit nicht wird durchsetzen können. Die behaupten das - und damit ist das Thema durch, unabhängig davon, dass sie damit faktisch falsch liegen.
Es geht ja nicht um's Gefallen, oder darum, dass es keine Alternaivwege zu einer ordentlichen Abschaltmöglichkeit gäbe.
Diese Abschaltmöglichkeit hat Kia früher angeboten, bis diese verboten worden ist. Wir hatten mal einen Niro. Im Handbuch steht dazu folgendes,
Virtuelles Motorsoundsystem (VESS)
Das virtuelle Motorsoundsystem erzeugt für Fußgänger einen Motorengeräusch, weil der Elektromotor während des Betriebs nur wenig Geräusche abgibt.
Das virtuelle Motorsoundsystem kann durch Drücken der VESS-Taste ein- und ausgeschaltet werden (ausstattungsabhängig).
Wenn das Fahrzeug mit niedriger Geschwindigkeit fährt, wird das virtuelle Motorsoundsystem (VESS) aktiviert.
Wenn in die Position R (Rückwärts) geschaltet wird, ist ein zusätzlicher Warnton zu hören.
Der ZUSÄTZLICHE Warnton gehört zum Bedienbereich VESS / AVAS.
Ächz... Es geht nicht darum, das gesetzlich vorgeschriebene, sicherheitsrelevante und absolut wichtige Fahrgeräusch zu deaktivieren. Es geht darum, das nicht gesetzlich vorgeschriebene, zusätzliche Gepiepe zu deaktivieren. Wenn man das deaktiviert und einen Unfall baut (Gott bewahre), dann ist man, bitte nicht aus dem Kontext reißen, auf der sicheren Seite, weil das gesetzliche Fahrgeräusch immer noch aktiv ist.
Nach meinem Verständnis und auch aus der Erfahrung bei Problemen mit entsprechenden Behörden oder nach Unfällen ist es so:
Relevant ist die entsprechende Abnahme / Homologation des Autos. Ist dieser Warnton entsprechend erfasst, ist eine Deaktivierung für den Nutzer nicht zulässig. Jede Änderung am Fahrzeug muss abgenommen werden. Würde KIA dieses Geräusch grundsätzlich nicht abnehmen lassen, wäre es nicht zulassungsrelevant. Aktuell verliert man bei Ziehen des Steckers die Betriebserlaubnis, da Bestandteil VESS AVAS und Teil der Homologation.
Just my 2 cents. Bin raus aus der Emotion