Wie ich schon schrieb - man müsste mal 2 Fahrzeuge mit/ohne WP direkt vergleichen, dan wird man mit ziemlicher Sicherheit den Unterschied sehen.
Beiträge von Andimp3
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Wenn Du je ein Fahrzeug mit und ohne WP nebeneinander stellst und die Fronthaube öffnest solltest Du den Unterschied sehen... keine AHnung ob es davon schon Bilder irgendwo im Netz gibt.
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Rein vom Lesen her hab ich nun auch den Eindruck, dass ich mich da getäuscht habe und die ABE für eine 19" Felge reicht für den Betrieb auf einem Fahrzeug, bei dem nur 20" im CoC steh
Zur Vereinfachung: die COC gibt wieder was laut Zulassungsunterlagen (Homologation beim Kraftfahrtbundesamt) für das Fahrzeug zulässig ist. Man nennt dass dann auch landläufig Betriebserlaubnis. ABE, ECE oder Einzelabnahme stellen dann jeweils eine Erweiterung des COC-Papiers dar. Diese Erweiterung kann größere wie auch kleinere Dimensionen enthalten - es muss halt alles entsprechend techisch geprüft und bestätigt (ABE/ECE/Einzelabnahme) sein.
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Also ja, für andere Felgen mit zugelassenen Maßen aus CoC (!) reicht ABE/ECE aus, aber andere Reifengrößen als in CoC aufgeführt sind nicht erlaubt, auch wenn die Felge ABE/ECE hat. Richtig? Wie gesagt steht in meinem CoC nur 20".
Welche Reifendimensionen Du mit einer Felge fahren darfst steht in ABE/ECE, steht eine Dimension nicht drin kann auch diese über eine Einzelabnahme zulässig werden.
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Das Nummernschild Problem hat sich gelöst, als Bestandsschutz darf man es behalten und auch als E-Kennzeichen übernehmen, die haben es mir also reserviert, perfekt

Bis es Dir die Rennleitung "runter reisst".
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Aber, der Buchstabe E gehört nicht zum eigentlichen Kennzeichen. Er kommt extra, davon wird die zulässige Zahlen/Buchstabenkombination nicht beeinflusst.
Ein bisschen beeinflusst es die Kobi schon, denn diese darf INKLUSIVE dem E maximal 8 Zeichen haben SLÜ XX 250 als Kennzeichen mit E wäre somit nicht zulässig.
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Jetzt bin ich am überlegen, ob sich das mit dem E-Kennzeichen überhaupt lohnt, es gibt doch vermutlich eh nur selten mal so spezielle Parkplätze, wo man nur dann stehen darf, oder wie sind da so eure persönlichen Erfahrungen?
Wenn Du jetzt nicht gerade in einer Stadt wohnt wo Du in der Nähe Deiner Wohnung nur mit E-Kennzeichen parken darfst (gibts eher gar nicht bisher) sind die Vorteile des E-Kennzeichens doch sehr zu vernachlässigen.
Bei meinem Hybrid habe ich mich dagegen entschieden weil auch ich dann mein Wunschkennzeichen nicht hätte nehmen können. Vorteile würde es mir (lebe im Speckgürtel von Frankfurt/Main) nur an wenigen Stellen in Frankfurt bringen, aber mehr als 1-2 im Jahr fahre ich eh nicht in die City von Frankfurt und wenn dann stelle ich mich ohnehin ins Parkhaus. Somit hätte ich in den 14 Monaten Hybrid bisher noch nie eine Vorteil durch das E-Kennzeichen gehabt.
Abgesehen davon finde ich dass das hässlich aussieht mit dem E hinten dran. -
Kenn mich da nicht so aus, aber ist es denn erlaubt, 19er anzuschrauben, wenn in diesem CoC-Dokument und im Fahrzeugschein nur 20er stehen? Bzw was muss man tun, damit das nachgetragen wird?
Fahrzeugschein sagt heute nichts mehr weil da nur noch eine Dimension (normalerweise die mit welcher das Fahrzeug ausgeliefert wird) eingetragen ist. COC sagt was der Fahrzeughersteller an Dimensionen vorsieht.
Generell braucht es für abweichende Dimensionen und sowieso für Räder eines Drittherstellers wahlweise:
- ABE
- ECE Typgenehmigung
- Einzelabnahme beim TÜV -
Für dieses ab und zu 4000 Euro mehr auszugeben ist schon sportlich.
Haben ist besser als brauchen
Ich bin da genauso... obwohl ich nur 4-8x im Jahr ne längere Strecke als 300km fahre würde ich immer die größere Batterie bestellen.