In den Verträgen ist zudem - zumindest bei mir in den AGBs - die Klausel enthalten, dass der Händler bei Rücktritt 15% des vertraglich vereinbarten Kaufbetrages in Rechnung stellen kann. Nachdem ich mit dem Händler ein Rücktrittsrecht vereinbaren wollte, bzw. vereinbart habe, hatte ich den Passus sogar anwaltlich prüfen lassen. Vorneweg, natürlich gibt der Anwalt auch keine Garantie auf 100% Erfolg im Fall der Fälle, meinte aber zur Klausel, dass sie im Einzelfall vor Gericht selten standhält, da der Händler erst einmal einen Schaden nachweisen müsste, was gerade im Falle eines noch nicht produzierten Fahrzeuges eher schwieriger sein wird und wenn dann keine 15% ausmachen wird.
Wie gesagt, 100% Erfolgsgarantie gibt dir auch kein Anwalt darauf und die wenigsten werden sich den Stress antun, genau diesen Weg zu gehen. War aber ein gutes Argument in der Verhandlung eines Rücktrittsrechts.
Soll jetzt aber bitte nicht als Handlungsempfehlung gewertet werden.
In der Wohnmobilbranche ist es derzeit ja ähnlich. Da wartest aber dann mal 2 Jahre mittlerweile auf das neue Fahrzeug.