Beiträge von Elux

    Normalerweise setzt man in Verzug und gibt 6 Wochen. Sind sie abgelaufen, dann Erklärung und nochmal 2 Wochen. Dann bist Du safe.

    Meinem Kenntnisstand nach kann der Händler die angesprochenen sechs Wochen ab unverbindlichen Termin überziehen (ohne weiteres Zutun des Kunden). Ab dann kann der Kunde mit einer angemessenen Nachfrist den Händler in Verzug setzen.

    Hi zusammen,


    ich habe nun Antwort von meinem Händler auf meine Stornierung des Kaufvertrages erhalten. Auf die Nachfrage Ende August wie das ablaufen soll, wurde mir gesagt ich müsse in Verzug setzen und eine "angemessene" Nachfrist setzen. Passenderweise nannte man mir im selben Atemzug einen vrsl. Liefertermin beim Händler (KW45).


    Nach meinem in Verzug setzen und Ablauf der von mir gesetzten dreiwöchigen Nachfrist (KW37), habe ich den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Dieser wurde mit Verweis auf die angemessene Nachfrist abgelehnt.


    Mal schauen, was mein Anwalt dazu zu sagen hat. Da sich bei mir privat einiges geändert hat, würde ich gerne weiterhin versuchen rauszukommen.

    Hallo zusammen,


    ich bin bereits seit einiger Zeit stiller Mitleser. Ich warte nur auch seit einiger Zeit auf das Auto und habe nun bei meinem Händler die Stornierung angefragt. Und siehe da, meine Bestellung hat nun wohl eine Produktionsnummer mit anvisierten Lieferung im Oktober.


    Ich würde jedoch trotzdem an der Stornierung festhalten wollen. Dazu würde ich ihn entsprechend mit einer zweiwöchigen Frist in Verzug setzen wollen.


    Könnt ihr mir eventuell sagen, ob das trotz dem nun "feststehenden" Liefertermin möglich ist? Oder ist der Zug damit abgefahren?